Landkreistag NRW fordert gerechte Verteilung der Flüchtlinge für Integration in den Arbeitsmarkt: Nach Abschluss des Asylverfahrens Verteilung von Flüchtlingen an Kommunale Steuerkraft koppeln

08. September 2016: Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) warnt bei der Verteilung von Flüchtlingen auf Landesebene vor einer Überforderung des kreisangehörigen Raums. Dazu könne es kommen, so der kommunale Spitzenverband, falls der bisher geplante Verteilungsschlüssel die unterschiedliche Wirtschaftsleistung und Steuerkraft der Kommunen nicht stärker berücksichtige.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) warnt bei der Verteilung von Flüchtlingen auf Landesebene vor einer Überforderung des kreisangehörigen Raums. Dazu könne es kommen, so der kommunale Spitzenverband, falls der bisher geplante Verteilungsschlüssel die unterschiedliche Wirtschaftsleistung und Steuerkraft der Kommunen nicht stärker berücksichtige. Für das im August in Kraft getretene Bundesintegrationsgesetz wird derzeit eine landesrechtliche Umsetzung erarbeitet. Zur Verteilung in die Kommunen wird von der Landesregierung ein so genannter Integrationsschlüssel erarbeitet. Dieser soll ab Abschluss des asylrechtlichen Anerkennungsverfahrens gelten. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die Flüchtlinge in die Jobcenter der Kreise kommen 
und ab dem es um Qualifizierung, Ausbildung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt geht. 
„Sollte der geplante Integrationsschlüssel umgesetzt werden, brächte das erhebliche zusätzliche Nachteile für den kreisangehörigen Raum mit sich“, betont Landrat Dr. Ansgar Müller, Vizepräsident des LKT NRW. Derzeit verteilen sich die Flüchtlinge nach dem bestehenden Flüchtlingsaufnahmegesetz im Land zu 63 Prozent auf Kreise und zu 37 Prozent auf kreisfreie 
Städte. 
Die zuständigen Landesministerien beabsichtigen einen Verteilungsschlüssel, der zu 80 Prozent die Einwohnerzahl sowie zu je zehn Prozent die Fläche und die Daten zur Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Rechnet man verschiedene zusätzlich geplante 
Sonderregelungen mit ein, erwartet der kommunale Spitzenverband eine gravierende Schieflage zu Lasten der mittleren und kleineren Städte. „Das kann nicht im Sinne der Integration sein“, unterstreicht Dr. Ansgar Müller. „Gerade wenn es auf die Arbeitsmarktintegration ankommt, sollten die Flüchtlinge anhand der Wirtschaftskraft der Kommunen verteilt werden, um eine möglichst rasche Integration zu gewährleisten. 
Der LKT NRW fordert deshalb, Faktoren wie die Wirtschafts-leistung und Steuerkraft in den Mittelpunkt des Schlüssels zu rücken. Ähnlich wie es auf Bundesebene bei der Flüchtlingsverteilung auf die Länder mit dem Königsteiner Schlüssel getan wird. „Damit würden nicht nur die teils großen Unterschiede zwischen den kreisfreien Städten, sondern auch die Relation zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum berücksichtigt“, ergänzt Dr. Ansgar Müller. „Wir brauchen eine faire Verteilung, die der Situation und der Leistungskraft vor Ort gerecht wird. Steuerstarke Kommunen können und müssen mehr Integration leisten als steuerschwache. Das muss berücksichtigt werden“, so der Vizepräsident des Landkreistages NRW weiter.